Messiehilfe

Benötigen Menschen mit Messie-Syndrom Unterstützung, so kommen wir auch gern hier ins Gespräch und finden eine Lösung.


In Kooperation mit gerichtlich- oder privat bestellten Betreuern packen wir es einfühlsam und am Ende effektiv an und kümmern uns gern auch nach "einer großen Aufräum- und Reinigungsaktion" um wiederkehrende Aufräum- und Reinigungsarbeiten.


Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder Messiehilfe - , sowie dadurch erforderliche finanzielle Unterstützung, bzw. Kostenübernahme benötigen, setzen Sie sich bitte einmal mit einem Kundenberater Ihrer gesetzlichen- oder privaten Krankenversicherung in Verbindung.  Personen ab Pflegestufe 1 erhalten grundsätzlich Entlastungsleistungen bis zu einer Höhe von 125 Euro monatlich und ggf. haben Sie auch ohne Pflegestufe z.B. als chronisch kranke Person  Anspruch auf Entlastungsleistungen der Pflegekasse.


Ggf. kontaktieren Betroffene oder Angehörige vorab das zuständige Betreuungsgericht (ehemals Vormundschaftsgericht für Volljährige) oder die Pflegeversicherung. Oft reicht eine formlose Nachfrage aus, dass bspw. das Gericht oder ein gerichtlich bestellter Betreuer ein Angebot (am schnellsten via Fax / E-Mail) einholt und umgehend einen verbindlichen Auftrag erteilt. Weiterhin Mittellose haben nach diesen möglichen, jedoch als gescheitert erklärten Instanzen, die Möglichkeit sich an das kommunale Sozialamt zu wenden. Sollte Ihnen als Mittelloser auch von Seiten des Sozialamtes keine finanzielle Unterstützung für die Messiehilfe zugesprochen werden, rufen Sie uns bitte kostenfrei und persönlich an (halten Sie sämtliche Ablehnungsbescheide bereit) oder beantragen Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts Beratungs- und ggf. Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht. Die Kosten eines Rechtsanwalts trägt bei Mittellosen die Staatskasse. Es wird lediglich eine sehr geringe Selbstbeteiligung fällig.


Natürlich können auch Angehörige oder andere Kostenträger einen Auftrag auf ihre Kosten auslösen.

Messiehilfe

Am Rande:


1,5 Mio. oder 3 Mio. am Messie-Syndrom Erkrankte in Deutschland? Die Zahlen kann man getrost abwinken. Diese sind reine Spekulationen. Es können gar keine genauen Zahlen dafür aufgestellt werden. Letztlich kann es tatsächlich jeden von uns treffen. Im Extremfall wird aus einem Messie-Syndrom ein sogenanntes Vermüllungssyndrom.

Das Messie-Syndrom ist eine psychische Störung, ebenso wie die Essstörung, die Alkoholabhängigkeit oder gar der Eifersuchtswahn. Und bekanntermaßen sind psychische Störungen behandelbar.








Unser eigenes Institutionskennzeichen lautet:


IK 461416801